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   OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05   

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OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,6222)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.09.2005 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,6222)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. September 2005 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,6222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebots bei Verweigerung des Bieters zur Abgabe der von ihm geforderten Aufklärungen und Angaben; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Angebots aus inhaltlichen Gründen bereits in der ersten Wertungsstufe durch die Vergabestelle; Zulässigkeit eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Aufklärung des Angebotes: Aufklärungsverlangen setzt ein berechtigtes Informationsbedürfnis des öffentlichen Auftraggebers voraus

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärung über Grundlagen der Preisermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mischkalkulation: Verfahren zur Aufklärung der Preisermittlung (IBR 2005, 618)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2005, 789
  • ZfBR 2005, 846 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 2 VK LVwA 21/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05
    1 Verg 8/05 OLG Naumburg verkündet am: 22. September 2005 2 VK LVwA 21/05 2. Vergabekammer beim gez.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2005, 2 VK LVwA 21/05, aufgehoben.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2005, 2 VK LVwA 21/05, aufzuheben und.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Verfahren vor der Vergabekammer ergibt sich aus § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB; diejenige im Beschwerdeverfahren beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05
    Mit Schreiben vom 3. Mai 2005 forderte die Antragsgegnerin mehrere Bieter, darunter auch die Antragstellerin, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, sowie auf das ARS Nr. 25/2004 vom 25. November 2004 zur Erläuterung der Preisermittlung jeweils konkret bezeichneter Leistungspositionen auf.
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05
    Ob eine Preisangabe wegen Verlagerung von Preisbestandteilen in eine oder mehrere andere Leistungspositionen unvollständig ist, beurteilt sich nach der internen Preisermittlung des jeweiligen Bieters (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. September 2005, 1 Verg 7/05).
  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    Allein der Umstand, dass und in welcher Art und Weise ein Bieter Gewinn erwirtschaften will, kann eine Ausschlussentscheidung nicht stützen, da die Absicht der Gewinnerwirtschaftung dem Wettbewerb immanent (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.05, -1 Verg 8/05-, VergabeR 2005, 789 ff.).

    Im Hinblick auf die Preisangaben verlangt § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Vollständigkeit der angegebenen Preise unter Berücksichtigung des durch die Verdingungsunterlagen vorgegebenen Anforderungsprofils (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 8/05 -, IBR 2005, 618).

    Eine unzureichende Aufklärung durch einen Bieter setzt aber ein formuliertes Aufklärungsverlangen, aus dem ein Bieter die Zielrichtung der begehrten Auskunft unzweifelhaft entnehmen kann (dazu OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005 - 1 Verg 8/05- , IBR 2005, 618) voraus.

    Auch soweit in der Entscheidung der Antragsgegnerin eine Entscheidung nach § 24 Nr. 2 VOB/A dahingehend zu sehen sein sollte, dass sie die Antragstellerin wegen Verweigerung der ihr abgeforderten Aufklärungen ausschließen möchte, kann die Verweigerung der Vorlage von Vertragsunterlagen nach dem oben Dargelegten diese Entscheidung nicht tragen (zur Auslegung des Berufens auf diesen Ausschließungsgrund vgl. OLG Naumburg , Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 8/05, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Der erkennende Senat verpflichtete die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 22. September 2005, 1 Verg 8/05 (= VergabeR 2005, 789), die Wertung der Angebote unter Einbeziehung des Hauptangebots der Antragstellerin zu 1) sowie unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen des Senats zu wiederholen.
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

    Auch die Tatsache, dass die Antragstellerin zu 1) durch die Weiterveräußerung des Bodens im Auftragsfall Gewinne zu erwirtschaften beabsichtigt, kann nicht bei der Wertungsentscheidung für die Antragstellerin zu 1) von Nachteil sein (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 8/05).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Einheitspreis der Antragstellerin zu 1) in dieser Position in etwa dem Niveau der Einheitspreise der anderen Bieter entspricht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 8/05).

  • OLG Naumburg, 30.03.2020 - 7 Verg 1/20

    Gaslieferung - Vergabeverfahren für Gaslieferungen in Sachsen-Anhalt: Fehlende

    Die Einleitung eines Prüfverfahrens nach § 60 Abs. 1 und 2 VgV (sog. 3. Wertungsstufe) ist zulässig, wenn das Angebot inhaltlich bewertet werden soll, die Vergabestelle einem für die Vergabeentscheidung erheblichen Informationsbedürfnis folgt, wenn die vom Bieter geforderten Angaben geeignet sind, dieses Informationsbedürfnis zu befriedigen, und wenn der Vergabestelle die Erlangung dieser Informationen nicht auf einfachere Weise möglich ist (im Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss v. 22. September 2005 - 1 Verg 8/05 "BAB Erd- und Deckenbau II", VergabeR 2005, 789, in juris Tz. 42).(Rn.46).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg ist ein Aufklärungsverlangen zu den Grundlagen der Preisermittlung eines Bieters (dort noch zu § 24 Nr. 2 VOB/A 2002) zulässig, wenn das Angebot inhaltlich bewertet wird, die Vergabestelle einem für die Vergabeentscheidung erheblichen Informationsbedürfnis folgt, wenn die geforderten Angaben geeignet sind, dieses Informationsbedürfnis zu befriedigen, und wenn der Vergabestelle die Erlangung dieser Informationen nicht auf einfachere Weise möglich ist (vgl. Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 8/05 "BAB Erd- und Deckenbau II", VergabeR 2005, 789, in juris Tz. 42 m.w.N.).

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - VK 2-25/17

    Auftraggeber muss Verdacht der Mischkalkulation nachgehen!

    Das wiederum ist der Fall, wenn das Informationsbedürfnis in einem Zusammenhang mit einem konkreten Ausschlussgrund oder mit der Prüfung der Zuschlagkriterien steht, die beabsichtigten Aufklärungsmaßnahmen geeignet sind, den Informationsbedarf des Auftraggebers zu erfüllen, und die Vergabestelle die benötigten Informationen nicht auf andere und einfachere Weise beschaffen kann (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 8/05; Horn, a.a.O., Rn. 16; Weyand, Vergaberecht Praxiskommentar, 17. Aktualisierung 2015, § 15 VOB/A Rn. 27).
  • VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

    Aufklärung einer Mischkalkulation

    Soweit sich die Antragstellerin insoweit auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 22.09.2005 , Az. 1 Verg 8/05 beruft, so ist festzustellen, dass das OLG Naumburg die Aufklärung durch Abfrage einzelner Positionen unter dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz betrachtet und hierzu ausführt, ein Aufklärungsverlangen hinsichtlich der Grundlagen der Preisermittlung eines Bieters sei - insbesondere unter Berücksichtigung des im Vergabeverfahren geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - zulässig, wenn die geforderten Angaben geeignet sind, dieses Informationsbedürfnis der Vergabestelle zu befriedigen, und wenn der Vergabestelle die Erlangung dieser Informationen auf einfachere Weise nicht möglich ist, § 24 Nr. 1 Abs. 1 letzte Alternative VOB/A (vgl. auch Rusam in: Heiermann/ Riedl/ Rusam, Handkomm. VOB, 10. Aufl. 2003, § 24 Rn. 10 f.; Jasper in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, VOB/A, 2001, § 24 Rn. 31-36; Kratzenberg in: Ingenstau/ Korbion, 15. Aufl. 2004, § 24 Rn. 10-14).
  • VK Münster, 12.09.2012 - VK 18/12

    Auslegungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung ist kein Mangel!

    Aus der Formulierung "kann" ergibt sich, dass die Beurteilung der nachgereichten Unterlagen oder Erklärungen im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers steht, so auch OLG Naumburg, 22.9.2005, 1 Verg 8/05.
  • VK Münster, 28.06.2007 - VK 10/07

    Angebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

    Vielmehr kann in diesen Fällen sogleich die von der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Beurteilung der Vergabestelle einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003, Verg 34/03; BayObLG, Beschluss vom 20.09.2004, Verg 21/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2005, 1 Verg 8/05.
  • VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09

    Sonstiger Kurztext EU-Ausschreibung Nr. 2009000071 - Rahmenvereinbarung über

    Dieses Aufklärungsverlangen war zulässig und auch verhältnismäßig (vgl. OLG Naumburg Bschl. v. 22.09.2005 - 1 Verg 8/05).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.09.2006 - 1 Verg 8/05   

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https://dejure.org/2006,35435
OLG Schleswig, 01.09.2006 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2006,35435)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2006 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2006,35435)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2006 - 1 Verg 8/05 (https://dejure.org/2006,35435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Nichtigkeit der Auftragserteilung an einen Architekten; Annahme einer "de-facto-Vergabe"; Fristbeginn bei mündlicher Vergabemitteilung

Verfahrensgang

 
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